Ja, die Pensionskasse ist in der Schweiz für viele Arbeitnehmer obligatorisch. Die genauen Regelungen hängen jedoch von verschiedenen Faktoren ab, und es gibt Ausnahmen.
Generell gilt die Obligatoriumsgrenze gemäs dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein jährliches AHV-pflichtiges Einkommen über dieser Grenze (CHF 22'050) haben, müssen obligatorisch in der Pensionskasse versichert werden. Die genaue Grenze kann sich ändern, und es ist ratsam, die aktuellen Bestimmungen zu prüfen.
Für Nichtberufs- und Berufsunfallversicherungen gibt es separate Regelungen.